Lohnsteuer bei kurzfristiger Beschäftigung
Wir bieten auf unserer Plattform keine Minijobs an (sprich keine 556-Euro-Jobs im Sinne der Geringfügigkeit), sondern kurzfristige Beschäftigungen. Diese Beschäftigungsart ist sozialversicherungsfrei – das heißt: keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung.
Allerdings müssen wir für dich Lohnsteuer (und ggf. Kirchensteuer) an das Finanzamt abführen.
Das gilt auch für Studierende - sie sind nicht automatisch steuerfrei, sondern steuerpflichtig, sobald sie lohnsteuerpflichtiges Einkommen erzielen.
Die Höhe der Lohnsteuer hängt ab von:
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deiner Steuerklasse (meist Steuerklasse I bei ledigen Studenten),
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der Höhe deines Bruttolohns
Deine Steuerklasse richtet sich nach deinem Familienstand, nicht danach, ob du Student bist. Du kannst beim Finanzamt oder einem Steuerberater erfragen, welche Steuerklasse für dich gilt.
Steuerfreibetrag: Wie bekommst du deine Steuer zurück?
Du hast als Arbeitnehmer – unabhängig vom Studentenstatus – einen Grundfreibetrag von ca. 12.096 € pro Jahr (Stand 2025).
Wenn du im gesamten Kalenderjahr weniger als diesen Betrag verdienst, kannst du am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abgeben und dir die Lohnsteuer vollständig zurückerstatten lassen.