Sollte dich ein Kunde zu einem Vorstellungsgespräch vor Ort einladen, dann wende dich bitte direkt an InStaff, sodass du diesen Termin auch vergütet bekommst und vor dem Gespräch eine direkte Buchung durchgeführt werden kann. Nur so wird sichergestellt, dass du an dem Tag über InStaff versichert und vertraglich abgesichert bist und der entstandene Aufwand vergütet wird. Solltest du vor dem Vorstellungsgespräch vor Ort keine Buchung erhalten, solltest du den Termin nicht wahrnehmen und dem Kunden das schriftlich, mit Grund, mitteilen. Das Gespräch wird ganz normal über einen Stundenzettel abgerechnet. Bitte rechne mögliche Fahrt- und Übernachtungskosten in den Stundenlohn ein. Da eine Buchung stattgefunden hat, gilt das als 1 Arbeitstag, was bedeuten würde, dass du 1 von deinen 70 Tagen in Anspruch genommen hättest.
Ausnahmen
- Solltest du den Termin wahrnehmen, ohne dich vorher mit InStaff in Verbindung gesetzt zu haben, hast du keinen Anspruch auf eine nachträgliche Vergütung für ein Vorstellungsgespräch vor Ort, es sei denn, der Kunde führt die Vergütung eigenständig durch.
- Sollte der Kunde klar in der Jobbeschreibung angegeben haben, dass keine Kosten für ein mögliches Vorstellungsgespräch vor Ort übernommen werden, dann wäre das Gespräch unbezahlt.