Gesetzliche Pausenregelungen
Es gibt gesetzliche Vorgaben, die die Pausenzeiten regeln (siehe Arbeitszeitgesetz § 4 Ruhepausen). Dies sind allerdings nur Rahmenbedingungen und der Gesetzgeber geht hierbei nur von einem Mindestmaß aus. Dabei darf eine Mindestarbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden oder muss durch die Arbeitspausen ausgeglichen werden.
Arbeitsstunden | Pausenzeiten |
---|---|
0 bis 6 Stunden | 0 Minuten |
mehr als 6 bis zu 9 Stunden | mind. 30 Minuten |
mehr als 9 bis zu 10 Stunden | mind. 45 Minuten |
max. 10 Arbeitsstunden | dementsprechend über Pausenzeiten ausgleichen |
Arten der Arbeitsunterbrechung
Die Pausenzeiten dienen dir in erster Linie zur Erholung. Wie genau du deine Pause nutzt, ob du etwas isst, trinkst oder dir einfach mal die Beine vertrittst, ist dir überlassen. Pausenzeiten zählen nicht zur Arbeitszeit und müssen daher auch nicht als Arbeitszeit vergütet werden. Aber: Nicht jede Arbeitsunterbrechung zählt zur Pause: Es gibt legitime Arbeitsunterbrechungen, wie eine kurze Toilettenpause, die selbstverständlich auch außerhalb der Pausenzeiten und während der Arbeitszeiten genommen werden kann. Eine Raucherpause ist wiederum kein zulässiger Grund für eine Arbeitsunterbrechung, kann aber während der geregelten Arbeitspausen genommen werden.
Pausenzeiten korrekt im Stundenzettel eintragen
Der Kunde ist zur Dokumentierung der Arbeitszeiten und somit auch der Pausenzeiten verpflichtet, kann diese Aufgabe jedoch auch an ihm unterstellte Arbeitnehmer abgeben (siehe Arbeitszeitgesetz § 16 Aushang und Arbeitszeitnachweise). Dabei wird immer die Anfangszeit, die Endzeit und die Pausenzeit eingetragen.
Beispiel Stundenzettel:
Datum | Anfangszeit | Endzeit | Pausendauer | Arbeitsstunden | Unterschrift des Kunden |
---|---|---|---|---|---|
13.02. | 10:00 | 16:30 | 30 Minuten | 6 Stunden | Unterschrift |
Pausenverweigerung
Der Kunde ist verpflichtet, dir die Möglichkeit einer Pause während deines Einsatzes einzuräumen und muss die Einhaltung der Pause auch kontrollieren. Du bist allerdings auch verpflichtet, wenn die Möglichkeit einer Pause besteht, diese einzuhalten. In deinem Briefing wird auch geregelt, wie lange die Pause bei verschiedener Arbeitsdauer mindestens sein muss. Nimmst du dir diese Pause nicht, kann die Zeit von deiner Arbeitszeit abgezogen werden (siehe Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 14.06.2012).
Am besten klärst du daher immer schon zu Beginn deines Einsatzes, wann du deine Pause nehmen kannst, um Konflikte im Nachhinein zu vermeiden. Sollte es vorkommen, dass ein Kunde dir keine Pause einräumen möchte, dann melde dich bitte umgehend bei InStaff: +49 30 959 982 660 Wir kontaktieren außerdem selbstständig Kunden, bei denen die Pausenzeiten nicht eingehalten wurden und weisen sie darauf hin, dies in Zukunft zu beachten.