Solltest du dich entschieden haben einen Vertrag per Einschreiben an uns zu senden, so beachte, dass es sich um ein Einschreiben per Unterschrift (persönliche Entgegennahme) handelt. Hier ist jedoch nur die Entgegennahme gewährleistet, nicht die Gültigkeit des Inhalts.
Für Einschreiben per Einwurf oder andere Arten von Sendungsnummern gilt: Sie können nicht als Nachweis für den Eingang eines Vertrags gewertet werden.
Auch hier beachte bitte, dass wir auf die Zustellung der Verträge durch die Post keinen Einfluss haben.