Die Kurzfristige Beschäftigung darf maximal 70 Tage im Jahr neben dem "echten" Beruf temporär durchgeführt werden. Man muss also hauptberuflich einen Vollzeitjob, Teilzeitjob oder eine Selbstständige Tätigkeit ausüben. Als Beruf gilt dabei zusätzlich der Status als Student, Schüler und Auszubildender. Außerdem darf man auch zwischen Schule und Studium, neben einem FSJ und als Rentner einer Kurzfristigen Beschäftigung nachgehen. Dieser berufliche Status muss durch einen Statusnachweis, der im Profil hochgeladen werden muss, bestätigt werden.
Geht der Gesetzgeber davon aus, dass du die Kurzfristige Beschäftigung berufsmäßig ausführst, also während man arbeitssuchend, ausbildungssuchend oder in Elternzeit ist, dann ist dies nicht erlaubt. Dazu eine kurze Übersicht, wer als Kurzfristig Beschäftigter arbeiten darf und wer nicht:
Kurzfristige Beschäftigung erlaubt
- Schüler
- Studenten
- Auszubildende
- Zwischen Schule und Studium & während FSJ
- Hausfrauen / Hausmänner
- Vollzeit / Teilzeit Arbeitnehmer
- Selbstständige
Kurzfristige Beschäftigung nicht erlaubt
- Arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet
- Während der Elternzeit
- Zwischen Schule und Ausbildung
- Zwischen Ausbildung und Studium
- Zwischen Studium und Arbeit
- Bereits mehr als 70 Tage im aktuellen Jahr als Kurzfristig Beschäftigter gearbeitet
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