Nein. Wir stellen unser Personal nur per 70-Tage-Regelung ein. Das bedeutet, du erhältst von uns einen Vertrag über ein sogenanntes „kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis“ und kannst 70 Tage pro Jahr per Lohnsteuerkarte arbeiten. Genauere Informationen findest du in dem Artikel zum  Angestelltenverhältnis.

Dies hat den Hintergrund, dass Messehostessen, Promoter und andere Aushilfskräfte nicht mehr auf Gewerbeschein arbeiten dürfen. Das Landessozialgericht Hessen hat hierzu beispielsweise festgestellt, dass Messehostessen grundsätzlich abhängig beschäftigt sind. Weitere Informationen zu diesem Urteil findest du in einem Artikel zur rechtlich korrekten  Abrechnung von Hostess- und Aushilfsjobs.